Anweisungen für die einlegung eines einspruchs gegen einen bescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Um elektronische Einsprüche einzulegen, melden Sie sich in der GOV.GR Anwendung im Anwendungsfeld “Einspruch gegen einen Bescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ” mit Ihren Taxisnet -Codes an. Klicken Sie hier
- Alternativ können Sie eine E -Mail an die Behörde senden, welche den Bescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erlassen hat. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Behörde, welche den Bescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erlassen hat. Informationen zur Kommunikation der griechischen Polizei finden Sie hier
- Ist es Ihnen nicht möglich, auf elektronischem Wege Einspruch zu erheben, können Sie persönlich bei der Behörde, welche den Bescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erlassen hat, Einspruch erheben.
- Bitte befolgen Sie die folgenden Schritte, um einen Einspruch einzulegen:
α)Füllen Sie dieses Formular aus und reichen Sie es auf Griechisch ein.
β)Fügen Sie den Bescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, gegen den Sie Einspruch einlegen, etwaige Zahlungsnachweise, Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugschein, Ihren Führerschein und alle anderen Dokumente bei , auf die Sie sich zur Begründung Ihrer Ansprüche berufen ( z. B. ärztliche Bescheinigungen, Bescheinigungen über mögliche mechanische Schäden, Familienbescheinigungen usw.).
c) Damit Sie die ev. entzogene Kfz -Zulassung und Ihre ev. entzogene Fahrerlaubnis zurückbekommen, wenden Sie sich bitte an die Behörde, welche den Bescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erlassen hat.
Laden Sie HIER das Beschwerdeformular herunter.





